meine Leistungen …
Ich übernehme beratende, planende und gutachterliche Aufgaben. Daher erbringe ich keine Leistungen aus den Leistungsphasen 6 bis 9 HOAI (Ausschreibung, Vergabe, Objektüberwachung und Dokumentation).
Ich biete für die Architekturplanung von Gebäuden
- Bestandsaufnahme mit Akteneinsicht
- Entwurfsplanung
- Erstellung von Bauanträgen
- Ausführungsplanung
für die freie und gutachterliche Beratung
- konzeptionelle Beratung
- bau- und planungsrechtliche Beratung
- Unterstützung der Projektsteuerung
- Privatgutachten zu Bau- und Feuchteschäden
für den vorbeugenden Brandschutz
- brandschutztechnische Beratung
- Lösungsansätze für brandschutztechnische Sonderfälle
- Unterstützung bei Bauaufsicht und Feuerwehr
- Erstellung von Brandschutzkonzepten
- Räumungs- und Alarmierungskonzepte
sowie für den Wärme- und Schallschutz
- Beratung zur energetischen Sanierung
- Nachweis des Wärmeschutzes
- Erstellung von Energieausweisen
- Nachweis des Schallschutzes
Die Antragstellung und Begleitung von Fördermaßnahmen des BAFA und der KfW übernehme ich nicht.
meine Honorierung …
erfolgt nach vorheriger Vereinbarung. Honorargrundlage für Leistungen zur Gebäudeplanung und zum Schallschutz ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), für Leistungen zum Brandschutz Nr. 17 und für Leistungen zum Wärmeschutz Nr. 23 der Schriftenreihe des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) in der jeweils aktuellen Fassung.
Leistungen, die nicht angemessen in die o.g. Regelwerke eingeordnet werden können, rechne ich nach Stundenaufwand ab.